Am Anfang jeder Implantatbehandlung steht eine erste Befundaufnahme sowie die gemeinsame Beratung unserer Patienten durch Mitarbeiter der Zahnärztlichen Prothetik und der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgischen Klinik. Auf der Grundlage des Erstbefundes unterbreiten wir unseren Patienten einen schriftlichen Behandlungsvorschlag. Wird eine Behandlung in unserem Hause gewünscht, erfolgt eine detailierte Planung basierend auf Röntgenbildern sowie der Analyse der von uns angefertigten Kiefermodellen. Anhand dieser Unterlagen wird die genaue Anzahl und die Position der Implantate festgelegt. Zur Vorbereitung des chirurgischen Eingriffs, bei dem die Implantate eingesetzt werden, wird eine sog. „Richtungsweiser-Schablone“ angefertigt, damit der Operateur die Implantate exakt positionieren kann.
Nach dem Einsetzen der Implantate kann die Versorgung mit Kronen, Brücken oder Prothesen erfolgen. Beim „klassischen“ Vorgehen wird nach dem Einbringen der Implantate zunächst die Schleimhaut über den Implantaten verschlossen, damit die Implantate störungsfrei einheilen können. In dieser Zeit ist der Patient mit einem provisorischen Zahnersatz versorgt.
Seit einiger Zeit ist es in vielen Fällen auch möglich, unmittelbar nach dem Setzen der Implantate einen provisorischen Zahnersatz oder sogar den definitiven Zahnersatz einzugliedern. Ähnlich einer herkömmlichen Versorgung mit einer Krone, Brücke oder Prothese ist es notwendig, von der Situation im Mund ein hochpräzises Modell anzufertigen, um die entsprechende Information über Form und Position der Kiefer in das zahntechnische Laboratorium zu übertragen.
Alle prothetischen Maßnahmen sind zwar technisch aufwendiger als eine herkömmliche prothetische Versorgung. Allerdings ist die prothetische Behandlung keineswegs unangenehm, da die Implantate im Gegensatz zu den eigenen Zähnen nicht schmerzempfindlich sind.
Besteht über einen längeren Zeitraum Zahnlosigkeit, so kommt es zu einem natürlichen Abbauvorgang des Knochens (Atrophie). Durch diese Atrophie fehlt häufig ein ausreichendes Knochenangebot zur Stabilisierung der Implantate.
Sollte dieses der Fall sein, so ist eine Implantatversorgung dennoch möglich. Allerdings muss zunächst eine chirurgische Vorbehandlung erfolgen, über die Sie unsere Kollegen der Hochschulambulanz für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie gerne ausführlich informieren werden.
Die Versorgung unserer Patienten ist zwar anspruchsvoll, stellt jedoch für uns als Spezialisten eine Routinebehandlung dar. Sie basiert auf jahrelanger klinischer Erfahrung und orientiert sich selbstverständlich an den jeweils neuesten wissenschaftlichen Studien.
Beim „klassischen“ Vorgehen beträgt beträgt die Einheilungszeit im Oberkiefer 5-6 Monate, im Unterkiefer 3 Monate, bevor Kronen, Brücken oder Prothesen auf den Implantaten befestigt werden können. Alternativ dazu besteht in Abhängigkeit von der vorgefundenen Kiefersituation die Möglichkeit, unmittelbar nach der Implantatsetzung mit der prothetischen Versorgung zu beginnen. Im günstigsten Fall kann bereits am Tag der Operation ein festsitzender, definitiver Zahnersatz eingesetzt werden.
Grundsätzlich ist das Einsetzen von Implantaten unmittelbar nach der Zahnextraktion möglich. Allerdings ist dies vom Zustand der extrahierten Zähne und des Kieferknochens abhängig. Besteht die Gefahr einer Entzündung warten wir lieber zunächst die Abheilung ab und werden Ihnen das „klassische“ Vorgehen empfehlen. In jedem Fall werden wir vorher mit Ihnen mögliche Behandlungsalternativen besprechen.
Grundsätzlich streben wir an, dass bereits vor der Implantation gemeinsam mit unseren Zahnmedizinischen Fachhelferinnen (ZMF) die Mundhygiene optimiert wird. Dann sind auch nach der Implantation keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Je nach Art der Versorgung wird Ihnen Ihr behandelnder Zahnarzt oder unsere ZMF nach dem Einsetzen des implantatgetragenen Zahnersatzes spezielle Hygienehinweise sowie eine Erklärung der erforderlichen Hilfsmittel geben.
Rauchen ist ein Risikofaktor, der eine komplikationslose Einheilung von Implantaten gefährden kann. Auch das Risiko eines späteren Implantatverlustes ist erhöht.
Über Erkrankungen (z.B. internistische) die eine Implantatversorgung einschränken oder gar ausschließen, informieren Sie gerne die beratenden Ärzte.
Bis zur entgültigen Versorgung erhalten Sie von uns selbstverständlich eine provisorische Versorgung, die eine entsprechende Funktion und Ästhetik gewährleistet. Je nach Aufwand kann die provisorische Versorgung durch festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz erfolgen.
Abhängig vom Aufwand und Umfang erstreckt sich die definitive prothetische Versorgung in der Regel über einen Zeitraum von 4-6 Wochen.
Je nachdem, ob es sich bei der Versorgung um eine Einzelkrone, eine Brücke oder eine Prothese handelt, beinhaltet die prothetische Behandlung unterschiedliche Abformungen und Einproben, um das ästhetische und funktionelle Ergebnis vor der endgültigen Fertigstellung zusammen mit unseren Patienten zu überprüfen.
Die Implantatprothetik ist längst aus der experimentellen Phase herausgetreten und stellt damit eine wissenschaftlich und klinisch abgesicherte Behandlungsform dar.
Es liegen über einen Zeitraum von 20-30 Jahren eine große Zahl klinischer Studien vor, die den Erfolg der Implantatversorgung bestätigen. Wir gehen heute – abhängig von der Art der Versorgung – von einer Erfolgsrate zwischen 85 und 98% bezogen auf einen Zeitraum von 10-20 Jahren aus.
Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass für jeden ärztlichen Eingriff ein Risiko bestehen bleibt. Durch die Zusammenarbeit qualifizierter Experten, durch sorgfältige Planung und ebenso sorgsame chirurgische und prothetische Umsetzung des Geplanten können wir jedoch Ihr persönliches Risiko minimieren.
Diese kurzen Ausführungen ersetzen selbstverständlich nicht das persönliche Aufklärungsgespräch, in dem Ihr individueller Behandlungsfall erörtert wird.
Für besonders ängstliche Patienten bieten wir eine Behandlung unter Anwendung von Entspannungstechniken bis hin zur Behandlung in medizinischer Hypnose an. Auch zu diesen Behandlungsmöglichkeiten geben wir Ihnen gerne persönlich Auskunft. Über eine mögliche Behandlung in Narkose werden Sie unsere Kollegen aus der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie gerne ausführlich informieren.
Abstoßreaktionen auf das Implantatmaterial (Titan) sind extrem selten.
Grundsätzlich stellt die Implantatprothetik eine reine Privatleistung dar, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte, der GOZ, abgerechnet wird.
Diese Privatleistung steht selbstverständlich jedem Patienten offen. Als Patient einer gesetzlichen Krankenkasse sollten Sie jedoch wissen, dass alle ärztlichen, zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen einschließlich der erforderlichen Materialien von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet werden.
Die Zahntechnischen Laboratorien, die Arbeiten für unsere Patienten anfertigen, arbeiten streng nach dem Medizin-Produkt-Gesetz (MPG). Es kommen nur CE-zertifizierte Materialien und Herstellungsverfahren zur Anwendung, die nach dem heutigen Kenntnisstand als unbedenklich anzusehen sind. Dies wird Ihnen schriftlich durch die Konformitätserklärung bestätigt.
Durch die enge Zusammenarbeit mit den gewerblichen Laboratorien können wir sicherstellen, dass Ihr defekter Zahnersatz in kurzer Zeit repariert wird, soweit dieses technisch möglich ist.
Nach Eingliederung Ihres neuen Zahnersatzes wird Ihnen Ihr behandelnder Zahnarzt Tipps zur korrekten Pflege und Mundhygiene geben, damit der langfristige Erfolg Ihres Zahnersatzes sichergestellt ist.
Unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Krankenkasse kann grundsätzlich jeder Patient jede von uns angebotene Leistung in Anspruch nehmen. Leistungen einer Privatvereinbarung, die nicht von einer Versicherung übernommen werden, sind jedoch vom Patienten selbst zu zahlen.
Eine Behandlung im Rahmen der Ausbildung der Studenten ist grundsätzlich möglich, sofern diese im Rahmen des Behandlungskurses technisch durchführbar ist. Ein hoher Qualitätsstandart in der Studentenbehandlung wird durch die ständige Kontrolle durch Assistenzärzte sichergestellt. Die technischen Arbeiten werden von denselben zahntechnischen Laboratorien hergestellt, von denen auch die Ärzte und Oberärzte der Abteilung Ihre Arbeiten anfertigen lassen.