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Prüfunsvorbereitung

Prüfungen im Fach Zahnärztliche Prothetik

Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

 

Fach: Zahnmedizinische Propädeutik - Zahnärztliche Prothetik
Prüfungsart: Mündliche Prüfung

Prüfungstermin und Ablauf

  • Termin: Die mündliche Prüfung findet an einem vom Prüfungsamt festgelegten Tag statt.
  • Gruppeneinteilung & Prüferzuweisung:
    Die Einteilung in Prüfungsgruppen und die Zuweisung der Prüfer erfolgen durch das Prüfungsamt.
  • Informationen in der Prüfungsladung:
    In Ihrer Ladung zur Prüfung finden Sie den Namen des Prüfers, den Prüfungsort und die Prüfungszeit.

Prüfungsvorbereitung

  • Anmeldung für Zugang zu Prüfungsunterlagen:
    Melden Sie sich rechtzeitig für den „Kurs“ „1. Zahnärztliche Prüfung“ an.
    Pfad: Zahnklinik 2 - Zahnärztliche Prothetik - Vorklinik - 1. Zahnärztliche Prüfung.
  • Unterrichtsmaterialien:
    Unter dem o.g. „Kurs“ erhalten Sie Zugang zu:
    • Informationen über Prüfungsthemen (Zahnärztliche Prothetik)
    • Literaturempfehlungen (Zahnärztliche Prothetik)
    • Lehrfilmen und Videomodulen aus vorhergehenden Semestern im Bereich Zahnärztliche Prothetik, verfügbar im Ordner „Lehr- und Lernmaterialien“.

       

Rein vorsorglich und ausdrücklich weisen wir aus unserer Erfahrung als Prüferinnen und Prüfer Prüfungen darauf hin, dass das bloße Ansehen der Lehrvideos oder das „Durchscrollen“ und Überfliegen der Unterlagen – ggf. erst kurz vor der Prüfung - keine adäquate Prüfungsvorbereitung darstellt. Dies führt nicht selten zu den immer wiederkehrenden Aussagen „…das habe ich gestern noch gelesen…“, die jedoch in einer Prüfung weder weiterführend noch hilfreich sind. 

Vielmehr müssen Sie im Rahmen der Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen die wissenschaftlich gesicherten Fakten und Zusammenhänge verinnerlichen

Dies geht allein durch intensives, wiederholtes Lernen der Materie. Nur dann werden Sie in der Prüfungssituation in der Lage sein, diese Fakten im Rahmen der mündlichen Prüfung plausibel und präzise erläutern bzw. reproduzieren zu können. Sie befinden sich in einem naturwissenschaftlichen Studiengang, in dem es auf sehr konkrete Fakten und Details ankommt, um unsere Patienten nicht zu gefährden und optimal zu versorgen. Um zwei Beispiele zu nennen: Ein „O“ mehr oder weniger macht einen sehr großen Unterschied, wenn Sie eine Wunde mit NaOCl oder mit NaCl spülen (ätzend/nekrotisierend oder physiologisch) oder ob durch den Zusatz von lediglich 0,04% Kohlenstoff aus einer Eisenlegierung Stahl wird, der wiederum nur dann rostfrei ist, wenn Sie ca. 12% Cr hinzulegieren. Solche Dinge sind nicht anders als durch Lernen beherrschbar. 

Ein weiterer, wichtiger Hinweis für die Prüfung: 

Die immer wieder in Prüfungen geäußerte Floskel „… ich habe das so verstanden, dass…“ gefolgt von teilweise unrichtigen bzw. unsinnigen Ausführungen führt nicht zum Erfolg. Ihr Verständnis in Ehren, aber es geht nicht darum, dass Sie sich eine private Meinung oder Auffassung von chemischen, physikalischen oder zahnmedizinischen Fakten bilden, da hier allein die aktuellen, wissenschaftlich gesicherten Grundlagen unseres Faches gelten. Ein fachlicher Diskurs und eine universitäre wissenschaftliche (kritische) Auseinandersetzung sind späterer wissenschaftlicher Arbeit vorbehalten und setzt die sichere Kenntnis der Grundlagen, um die es hier geht, voraus. 

 

Prüfungsinhalt und Ablauf

Die Fragen im ersten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung beziehen sich ausdrücklich nicht nur auf die Klinik, aus der Ihre Prüferin oder Ihr Prüfer kommt. Vielmehr sind sämtliche Themenbereiche aus allen Kliniken des Hauses, die Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt in Vorlesungen und Praktika vermittelt wurden, Gegenstand des ersten Abschnitts der zahnärztlichen Prüfung. Dies sind: 

  • Zahnerhaltung
  • Zahnärztliche Prothetik
  • Kieferorthopädie
  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG)

Sorgen Sie dafür, dass Sie am Prüfungstag rechtzeitig in der Zahnklinik sind.

Die Dauer des Prüfungsgesprächs ist in der Approbationsordnung / Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Während der Prüfung ist ein Protokollführer anwesend.

Nach Ankündigung kann auch ein Audio-Protokoll (Aufzeichnung) der Prüfung durchgeführt werden. 

 

Wichtige Hinweise

  • K.O.-Kriterien / Ausschlusskriterien:
    Für alle Prüfungen gelten sogenannte „K.O.-Kriterien“ bzw. Ausschlusskriterien.

    Es handelt sich dabei um derart gravierende Fehler oder Wissenslücken zu so grundlegenden Bereichen der Zahnmedizin, dass sie durch Wissen oder Leistung zu anderen Fragen oder Bereichen nicht auszugleichen sind und zum Nicht-Bestehen der Prüfung führen. Zu den Ausschlusskriterien zählen auch Angaben, die die Gesundheit oder das Leben Ihrer Patienten gefährden würden. 

     

    Digitale Medien:
    Die Mitnahme oder Nutzung digitaler Medien und Geräte oder sonstiger Unterlagen ist während der Prüfung nicht gestattet.

     

Bekanntgabe der Ergebnisse:
Das Prüfungsergebnis wird nach der Bewertung der Leistungen durch die Prüfer bekannt gegeben. 

Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

 

Fachbereich: Zahnärztliche Prothetik
Prüfungsart: Mündlich und praktisch
Prüfungsdauer: Vier Tage

Ablauf der Prüfung

  • Prüfungsgespräch:
    Das mündliche Prüfungsgespräch findet parallel zu der praktischen Prüfung an einem der vier Prüfungstage statt.
  • Dauer: Gemäß Approbationsordnung / Studien- und Prüfungsordnung FAU
  • Prüfungsgruppen & Prüfer:
    Die Zuweisung zu Prüfungsgruppen und Prüfern erfolgt über das Prüfungsamt.
  • Zeitplan:
    Die Zahnklinik 2 – Zahnärztliche Prothetik erstellt den Zeitplan für mündliche Prüfungselement und gibt diesen rechtzeitig über StudOn bekannt.
  • Bestehen: 

Im Fach Zahnärztliche Prothetik muss im zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sowohl der theoretische als auch der praktische Teil der Prüfung bestanden werden.

Wird entweder der theoretische oder der praktische Teil der Prüfung nicht bestanden, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden und muss vollständig wiederholt werden. 

Es handelt sich um eine Staatsprüfung!   Sämtliche Arbeiten sind eigenständig und ohne Hilfe Dritter oder anderer – nicht erlaubter – Hilfen durchzuführen. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben führt zum Prüfungsabbruch und zum Nicht-Bestehen der Prüfung. 

 

Prüfungsvorbereitung

  • Anmeldung für Zugang zu den Prüfungsunterlagen:
    Melden Sie sich rechtzeitig für den „Kurs“ „2. Zahnärztliche Prüfung“ an.
    Pfad: Zahnklinik 2 - Zahnärztliche Prothetik - Vorklinik - 2. Zahnärztliche Prüfung.
  • Im Ordner „Organisation“ finden Sie alle relevanten Dokumente:
    • Allgemeiner Aushang
    • Materialliste
    • Einteilung für die mündliche Prüfung
    • Einteilung für einen Simulations-Behandlungsplatz
  • Umfangreiches Material (Videos / PDFs aus aktuellen und früheren Semestern)

 

Prüfungsvorbereitung

Im zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung müssen die Kandidatinnen und Kandidaten zeigen, dass Sie die Grundlagen der Zahnmedizin, Werkstoffkunde und Technik aus den bisherigen Praktika, Kursen, Vorlesungen und Seminaren der absolvierten Semester vollständig beherrschen. 

Diese Kenntnisse und Fertigkeiten sind Voraussetzung für das Bestehen des zweiten Abschnitts der zahnärztlichen Prüfung und damit für den Eintritt in den klinischen Studienabschnitt mit der Behandlung eigener Patienten in den integrierten Behandlungskursen I – IV.

 

Praktischer Teil:
Im praktischen Teil der Prüfung sind praktische Arbeiten zu folgenden Themenbereichen zu absolvieren:

  • Festsitzender Zahnersatz
  • Abnehmbarer Zahnersatz
  • Provisorischer Zahnersatz

Der Schwerpunkt liegt dabei auf den klinischen Behandlungsschritten zur zahnärztlichen Versorgung.

Neben anderen Arbeiten werden die Kandidatinnen und Kandidaten in jedem Fall an der Phantom-Simulationseinheit Zähne präparieren, digitale und/oder konventionelle Abformungen durchführen und Provisorien anfertigen. 

 

 

Wichtige Hinweise zur Prüfung

  • Vorbesprechung:
    Am ersten Prüfungstag findet um 08:00 Uhr eine obligatorische Vorbesprechung statt. Der Ort wird im allgemeinen Aushang bekannt gegeben. Die praktischen Arbeiten und der Prüfungsablauf werden bekannt gegeben.
  • Materialausgabe & Übergabe der Arbeitsplätze:
    Ort und Termine werden im allgemeinen Aushang bekannt gegeben.
  • Abgabe der praktischen Arbeiten:
    Sämtliche praktische Arbeiten sind eigenständig und ohne fremde Hilfe durchzuführen. und zum vorgegebenen Zeitpunkt am Ende des Prüfungszeitraums abzugeben.
  • Prüfungsergebnisse:
    Die Ergebnisse werden nach der Bewertung sämtlicher Arbeiten durch die Prüfer am letzten Prüfungstag zu der im allgemeinen Aushang angegebenen Zeit bekannt gegeben.
  • Bewertungskriterien

Die praktischen Arbeiten werden nach den Kriterien bewertet, die aus den Praktika „Zahnmedizinische Propädeutik (Schwerpunkt dentale Technologie)“ und „Praktikum der zahnärztlichen Prothetik am Phantom“ bekannt sind.