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Gutachten

Gutachten

Fachkompetenz, Unabhängigkeit

Die Erstellung von Gutachten setzt maximale Unabhängigkeit und höchste fachliche Kompetenz voraus. Der Lehrstuhl einer Universität als unabhängige Institution, die das gesamte Fach in Forschung, Lehre und Krankenversorgung vertritt, ist daher für gutachterliche Stellungnahmen in besonderer Weise prädestiniert. Die Universitätsklinik gewährleistet durch wissenschaftliche Forschung, ständige Beschäftigung mit aktuellsten Entwicklungen sowie durch umfangreiche klinische Erfahrung ein Höchstmaß an Kompetenz für die Erstellung von Privat- und Gerichtsgutachten.
Prof. Wichmann und Mitarbeiter der Zahnklinik 2 sind seit Jahren bundesweit als Gutachter gefragt.

Gerichtsgutachten

Im Rahmen von selbstständigen Beweisverfahren, Zivilprozessen oder Strafverfahren beauftragt das zuständige Gericht einen unabhängigen und erfahrenen Gutachter mit der Erstattung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens. Von den Parteien können Vorschläge für die Auswahl des Gutachters gemacht werden. Der Gerichtsgutachter sollte weder als Behandler noch auf anderer Ebene vorherigen Kontakt mit den Parteien gehabt haben. Die Erstellung der Gerichtsgutachten, die administrative Abwicklung und die Abrechnung werden unmittelbar mit den zuständigen Gerichten vereinbart.

Sabine Fuchs

Glückstraße 11
91054 Erlangen

Gebäude
Zahn-Mund-Kieferklinik (ZMK)

Raum
2.332

Telefon
09131 85-34288